Persönlicher Brief an Reinhard Kardinal Marx vom 19.05.2021

Veröffentlicht am 19. Mai 2021 um 15:00

Sehr geehrter Herr Kardinal Marx,
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ich möchte Ihnen hier gerne ein paar Gedanken von mir mitteilen.

Zu meiner Person, damit Sie wissen um was es hier geht: Ich bin derjenige,welcher 2006 den Freisener Pfarrer M. bei der Polizei angezeigt hat, woraufhin ermittelt wurde und die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotzdem einstellen musste aufgrund gesetzlicher Verjährung, obwohl der Pfarrer vieles bei der Polizei zugegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken informierte Sie über die Einstellung des Verfahrens.
Können Sie sich persönlich noch an das Jahr 2006 erinnern?
Sie waren in diesem besagten Jahr Bischof von Trier und somit sozusagen vereinfacht ausgedrückt der Chef aller Priester/Kirchenmitarbeiter etc. in Ihrem Bistum.
In diesem Jahr haben Sie persönlich mit unter anderem eine Entscheidung getroffen, welche genau 10 Jahre später bekannt werden sollte.
Diese Entscheidung von Ihnen persönlich hat in mir persönlich für massives Kopfschütteln, Entsetzen und maßlose Wut gesorgt, welche rund 5 Jahre später immer noch so vorhanden ist wie 5 Jahre zuvor.
Am 29.04.2021 berichtete zuletzt ausführlich DIE ZEIT in der Beilage Christ & Welt über Ihre Entscheidung aus dem Jahre 2006. Quelle: https://www.zeit.de/2021/18/missbrauch-katholische-kirche-kardinal-marx-pflichtverletzung
Mitunter der Saarländische Rundfunk /"Aktueller Bericht" berichteten schon ab dem 16. August 2016 über Ihre Entscheidung. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=TeoVZrTfhG8
Sie haben über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken entschieden, welche das Ermittlungsverfahren gegen einen Priester aus Ihrem Bistum wegen gesetzlicher Verjährung einstellen musste. Diese staatliche Behörde sandte Ihrem Bistum ein Schreiben, wo darauf hingewiesen wurde, dass gegen einen Mitarbeiter (Pastor) von Ihnen ermittelt wurde wegen sexuellem Missbrauchs Schutzbefohlener und das Verfahren jedoch aufgrund von Verjährung eingestellt werden musste.
Wie ich nun später ab dem Jahre 2016 erfahren sollte, war ein Mitarbeiter von Ihnen sogar bei dem von mir beschuldigten Priester. Dieser Priester stritt dem Mitarbeiter von Ihnen, welcher Missbrauchsbeauftragter in Ihrem Bistum war, alles ab, was dieser Pastor kurz zuvor im selben Jahr bei der Polizei zu großen Teilen zugegeben hatte.
Der Freisener Pfarrer war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand bis in das Jahr 2015 aktiv im Dienst und blieb weiterhin unbehelligt, obwohl später nach meiner Anzeige im Jahre 2006 es im Jahre 2013 (!!) erneut ganz unabhängig (!!) von meiner Anzeige gegen diesen Pastor erneut eine Anzeige vorlag und hier auch ermittelt wurde und sogar Ihr eigenes Bistum nun eigene Ermittlungen veranlasste. 3 weitere Jahre sollten vergehen bis das Bistum Trier nun aktiv wurde und endlich etwas geschah, was auch auf Ihrer persönlichen Entscheidung aus dem Jahre 2006 beruht. Dies alles wäre nicht nötig gewesen, wenn Sie persönlich als verantwortlicher Diözesanbischof im Jahre 2006 richtig gehandelt hätten.
Nun wissen Sie wer ich bin und worauf sich mein Brief an Sie persönlich bezieht.

Nun komme ich zu meinen persönlichen Gedanken über Sie.
Bitte lesen Sie sich diesen Brief ruhig weiter bis zum Ende durch! Sie sollten persönlich auch mal zu lesen bekommen, was Menschen wie ich über Sie und Ihre Entscheidungen denken.
Sie bekommen meiner Ansicht nach in Ihrem unmittelbaren Umfeld immer nur schöne und liebevolle Worte gesagt, da Sie eine angesehene Person in Ihrer Kirche sind. Ich bin eine Person, welche aufgrund Ihrer persönlichen Entscheidung 10 verdammte Jahre und sogar bis in die Gegenwart warten muss/te. Vielleicht hat es der liebe Gott so gewollt, dass meine Anzeige im Jahre 2006 eingestellt werden musste und Ihre Entscheidung danach Sie nun seit dem Jahre 2016 verfolgt.
Vielleicht wollte es der liebe Gott so, dass Ihr Verhalten sich eines Tages noch auf Erden und nicht erst an der Himmelspforte rächen wird. Sie haben selbst zugegeben, dass Sie 2006 von meiner Anzeige bei den staatlichen Stellen informiert wurden.Sie selbst haben in Ihrer Glaubensgemeinschaft ein eigenes Regelwerk, welches sich "Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz" nennt. Diese Leitlinien von 2002 hatten 2006 Gültigkeit. Meine Frage nun mal so an Sie: Welche Schulform haben Sie besucht? Welchen Schulabschluss haben Sie? Nun, Sie sind Kardinal. Ein Kardinal hat ganz gewiss nicht in seiner Kindheit und Jugend die Förderschule (früher Sonderschule) besucht.
Sie als Kardinal haben nach der Grundschule das Gymnasium besucht und dort das Abitur gemacht. Abitur auf einem Gymnasium setzt voraus, dass man (ich schreibe mal hier der Einfachheit halber nicht in Gendersprache man/n,frau,divers **, sondern in männlicher Form "man") in der Grundschule sowie in der Zeit auf dem Gymnasium im Unterricht aufgepasst hat. Solch ein Schulabschluss bedeutet, dass man einen guten Status an Bildung erreicht hat. Sie haben diesen Abschluss erreicht, in der Schule haben Sie aufgepasst und waren somit kein kognitiv schwacher Mensch. In Ihrer weiteren Laufbahn haben Sie studiert. Ein Studium ua. in Theologie und Philosophie setzt voraus, dass man einen gewissen Bildungsstatus erreicht hat, um gewisse Dinge verstehen zu können, die im Studium behandelt werden. Sie haben sogar in Ihrem späteren Werdegang ein weiteres Studium erfolgreich absolviert, Promotion zum Doktor der Theologie und waren sogar Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät in Paderborn. Nun, ein Mensch der das 1 mal 1 nicht beherrscht, wird garantiert nicht solch einen Werdegang im Leben einlegen, welchen Sie hier eingelegt haben. Sie verstehen sehr gut hoch komplexe Thematiken und können sich sehr gut verbal wie auch schriftlich dazu dann äußern.
Sie fragen sich jetzt bestimmt worauf ich hinaus will......
Nun, Sie sind wie gerade hier von mir aufgeführt, wirklich keine ungebildete Person. Sie sind um es mal umgangssprachlich auszudrücken "hochstudiert". Bei Ihrer Entscheidung aus dem Jahre 2006 könnte man meinen, dass Sie all dies hier aufgeführte nicht selbst erreicht haben.
In den Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz von 2002 wurden Regeln beschlossen, die beim 1. Mal Durchlesen ein 12 jähriger verstehen würde.
Ihre Kollegen hatten da etwas im Jahre 2002 beschlossen, was Sie persönlich vollkommen ignoriert haben im Jahre 2006 und was mir eine 10 sowie bis in die Gegenwart 15 jährige Wartezeit bescheren sollte. Ich selbst habe bloß den Hauptschulabschluss und habe dieses Regelwerk von 2002 beim 1. Mal Durchlesen im Jahre 2016 vollkommen verstanden. Dieses Regelwerk war/ist so formuliert gewesen, dass jeder normale Mensch es verstehen kann. Hier beim Durchlesen dieser Leitlinien braucht man kein Rechtsanwalt zu sein, um es verstehen zu können. Ein dummer, ungebildeter Mensch versteht diesen Text beim 1. Mal Durchlesen auf Anhieb. In Ihrem unmittelbaren Umfeld an Ihrem Arbeitsplatz im Jahre 2006 hatten Sie keine Menschen um sich herum, welche nicht einmal bis 3 zählen können. Ihr Umfeld bestand aus Menschen, welche ebenfalls wie Sie einen gewissen Bildungsstand in ihrem Leben erreicht haben.
Nun führe ich Ihnen hier untenstehend mal ein paar Stichpunkte auf, was sogar ein 12 jähriger Hauptschüler 1a beim 1. durchlesen verstehen würde:

"Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden.
Leitlinien
I. Zuständigkeit
1. Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft.
Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. Alle kirchlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, Fälle, die ihnen zur Kenntnis
gebracht werden, weiterzuleiten. Der Beauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Ihm kann der Diözesanbischof einen Arbeitsstab aus Psychologen, Psychotherapeuten, Ärzten, Juristen, Theologen, Geistlichen und Laien, Männern und Frauen zur Seite
stellen. Diözesanbischöfe können auch einen überdiözesanen Arbeitsstab einrichten.
Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt -
unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen - bei der Diözese. In anderen Fällen bieten die Diözesen dem Ordensoberen Unterstützung an.
2. Über die Zuständigkeit wird öffentlich informiert. Der Beauftragte wird im Amtsblatt der Diözese bekannt gemacht und die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt.
II. Prüfung und Beurteilung
3. Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft.
Unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens leitet der Beauftragte die Prüfung ein.
Er führt mit dem Verdächtigten ein Gespräch, zu dem er einen Juristen hinzuzieht. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das von den Beteiligten zu
unterzeichnen ist. Mit dem (mutmaßlichen) Opfer bzw. seinen Erziehungsberechtigten wird umgehend Kontakt aufgenommen. Aufgrund der protokollierten Tatbestände wird
beurteilt und festgestellt, wie den Betroffenen am besten zu helfen ist und weiter vorgegangen werden muss.
Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. Dem Schutz des Opfers vor weiterem Missbrauch oder öffentlicher Preisgabe von Informationen wird besondere Sorgfalt
gewidmet. Auch dem Verdächtigten gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge. Er steht bis zum Erweis des Gegenteils unter Unschuldsvermutung. Erweist sich der Verdacht
als unbegründet, werden die notwendigen Schritte unternommen, den guten Ruf der Person wiederherzustellen.
4. Der Diözesanbischof wird sofort unterrichtet.
Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt - unbeschadet der Einsetzung des Beauftragten - bestehen. Er wird unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder
eines Vergehens informiert.
III. Kirchliche Voruntersuchung
5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof
bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von
seinem Dienstort entfernt halten muss.
Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.
V. Hilfen für Opfer und Täter
8. Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten.
Der Beauftragte des Bischofs wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer und seinen Angehörigen auch im Namen des Bischofs tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen.
In seinen weiteren Bemühungen wird er von fachlich ausgewiesenen Personen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychagogik unterstützt. Die
Hilfsangebote sind individuell verschieden, je nachdem, ob es sich um Kinder und Jugendliche oder um Erwachsene handelt, deren sexueller Missbrauch schon Jahre
zurückliegt. Die Maßnahmen beziehen je nach Einzelfall auch die Familienangehörigen der Opfer (Eltern, Geschwister) mit ein. Finanzielle Unterstützung therapeutischer
Maßnahmen ist im Einzelfall möglich.
Fulda, den 26. September 2002
Quelle: https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/zum-vorgehen-bei-sexuellem-missbrauch-minderjaehriger-durch-geistliche-im-bereich-der-deutschen-bisch

Meine Frage nun an Sie, sehr geehrter Herr Kardinal Marx: Verstehen Sie selbst beim Durchlesen dieser Leitlinien was da geschrieben steht?
Wie kann es sein, dass solch ein hochgebildeter Mensch wie Sie und Ihre Kollegen diese Leitlinien von 2002 nicht verstanden haben im Jahre 2006?
Konnten Sie diesen Text nicht verstehen oder wollten Sie dieses Regelwerk Ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft nicht verstehen?
Könnte es daran liegen, dass im Jahre 2006 noch 4 Jahre bis zum Jahre 2010 vergehen mussten, bis endlich endllich mal genügend Druck von außen für Ihre Glaubensgemeinschaft vorhanden war?
Wo waren 2006 Mitarbeiter von Ihnen bei mir? Laut Ihrem Regelwerk hätte man mich doch aufsuchen und befragen müssen, oder?
Zu einem Beschuldigten gehört doch auch ein (mutmaßliches) oder mehrere (mutmaßliche) Opfer, oder?
Hat 2006 ihre kognitive Stärke etwa mal kurzzeitig nachgelassen, oder woran lag es, dass ich weder telefonisch noch per Post von Ihnen kontaktiert wurde?
Wieso haben 2006 Ihre Alarmglocken beim Thema Missbrauch nicht angefangen zu läuten, als ein Hinweis der Staatsanwaltschaft über einen Mitarbeiter (Priester) bei Ihnen vorlag?
"Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. " .... Bitte was?? Wurde hier etwa Opfer mit Täter verwechselt?
Mir kommt es so vor. Mal ein Beispiel für Sie zum Nachdenken:
Was denken Sie würde passieren, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschließen würde und die Polizei bei Hinweisen zu Straftaten gegen dieses beschlossene Gesetz nicht handeln würde? Hinweise zu Straftaten würden von der Polizei ignoriert werden, mutmaßliche Täter würden vielleicht befragt werden, mutmaßliche Opfer und Zeugen dieser begangenen Straftat würde jedoch keiner aufsuchen seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft... Was glauben Sie wäre hier in Deutschland dann wohl los?? Dieses Beispiel haben Sie 2006 mit Ihrem Verhalten mit den Leitlinien von 2002 angewendet. Beschlossene Regeln wurden von Ihrer Person einfach mal ignoriert. Gestört wie nach 2010 hat Sie dabei niemand. Diese lästigen und ewig nervigen Medien haben bei Ihnen und Ihren Kollegen (alle männlich, da weiblich nichts in diesem Berufsfeld bei Ihnen zu suchen hat) mit nachbohren erst ab 2010 angefangen und ab da war dann Vorsicht geboten bei ihnen, was der Umgang mit Hinweisen angeht. Von einem hochstudierten Menschen kann ich schon erwarten, dass er 1 Jahr im Voraus mitdenkt und nicht bloß bis morgen. Wenn Hinweise eingehen, dann gehe ich als hochstudierte Person diesen Hinweisen doch nach und befrage Täter und auch Opfer. Von einer gebildeten Person ist das nicht zuviel verlangt. Sind Sie wirklich so gebildet, oder ist Ihr Lebenslauf bloß ein gewaltiger Schwindel??
Was Sie hier nicht getan haben, obwohl Sie es hätten tun müssen, nennt sich auch Vertuschung. Solange kein Hahn kräht, wird nichts unternommen. Wozu denn auch? Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Das eigene Nest mit so etwas Derartigem beschmutzen lassen, wenn keiner sich dafür interessiert? Wozu denn auch? Dieses heikle Thema verschreckt dann bloß unnötig zu viele Schäfchen auf einmal. Hätten Sie mich 2006 kontaktiert per Post oder Telefon, ich hätte 100 % sofort umgehend geantwortet und Sie bzw. Ihre Kollegen hätten zu mir kommen können/dürfen zwecks Befragung. Sie hätten diesen Pfarrer aus dem Verkehr ziehen können und wohl auch ganz gewiss dadurch weitere mutmaßliche Taten verhindern können.
Sie hätten dann aber auch öffentlich den Schäfchen den Grund benennen müssen, warum dieser Pfarrer von Ihnen aus dem Verkehr gezogen wurde.
2006 war vor 2010.
2016 plötzlich wollte man mich aufsuchen und befragen... 10 ganze verdammte Jahre mussten erst vergehen, bis gehandelt wurde dank Ihrer Entscheidung. Ich empfand es 2016 schon beängstigend, dass plötzlich alles ganz schnell gehen musste und vom Bistum Trier man mich lieber gestern als heute aufsuchen wollte. Sie bzw. Ihre Kollegen hätten 2006 ein wirklich leichtes Spiel mit mir gehabt was Maulkorb ("Vertraulichkeitsvereinbarung über das Erlebte") angeht.
Finden Sie es gut und normal, wenn man seitens einer Christlichen Glaubensgemeinschaft versucht, Opfern/Betroffenen das Reden über den Priester/Täter/das eigene Erlebte zu unterbinden, nur damit der heilige Ruf der Kirche nicht allzu sehr beschädigt wird?? Alleine schon das man es immer noch im 21. Jahrhundert wagt Menschen mundtot zu machen, nur wegen dem heilen Rufes der Katholischen Kirche wegen, zeugt von schäbig -krimineller Energie.
Ich finde es richtig schäbig und dieses Verhalten Ihrer Glaubensgemeinschaft erinnert an Sekten wie Scientology. Heute in der Gegenwart bin ich heilfroh, dass 2016 dann in meiner Befragung vom Bistum Trier eine Rechtsanwältin mit im Raum saß und dieses an mich perfide und ausgeklügelt juristisch formulierte Schreiben abgelehnt hat zu unterschreiben. Ich wurde vorab eindringlich gewarnt vor Mitarbeitern Ihrer Kirche über Facebook. 2006 hatte ich noch kein Facebook in dieser Form und kannte keine Betroffenen der katholischen Kirche, welche mich hätten warnen können, was Stillschweigeverpflichtung angeht. 10 Jahre zuvor hätten Sie kommen sollen und müssen. Da hätten Sie leichtes Spiel gehabt, was den Maulkorb angeht.
Glauben Sie das selbst, was Sie nach 2016 so von sich gegeben haben bezüglich Ihrem Bedauern über den Umgang mit meinem Fall?
Haben Sie ein Gewissen? Ja?
Ich möchte Sie mal auf die 10 Gebote aufmerksam machen. Dieses Regelwerk kennen sie ganz bestimmt in und auswendig.
Da gibt es das 8. Gebot.
Waren Sie während Ihres Studiums aufmerksam und/oder anwesend, als die 10 Gebote thematisiert wurden?
Ich glaube nicht!!
Überlegen Sie mal selbst für sich, ob Sie nicht doch mehrfach eine Sünde begangen haben, was Ihr Bedauern angeht zu ua. in meinem Fall.
Ich habe den Eindruck, dass Sie es bedauerlicher finden, dass die Katze nun aus dem Sack ist und alles hierzu ans Tageslicht gekommen ist.
Menschen wie mich darf es eigentlich in vielen Augen von streng Gläubigen nicht geben. Als Nestbeschmutzer werde ich von einigen Menschen angesehen, da ich etwas gemacht habe was für Menschen Ihres Jahrganges früher unvorstellbar war. Über den Pfarrer redet man nicht schlecht. Das war für Menschen wie Sie damals Tabu.
Tja, zum Glück habe ich mich getraut, etwas bei der Polizei zu melden diesbezüglich.
Ja, ich weiß. Diese verfluchten Medien und deren Journalisten haben seit 2010 echt verdammt gute Arbeit geleistet. 2006 hätte es so sein müssen.
Ich habe bei Ihnen immer wieder wahrgenommen, dass Sie von Veränderung nicht gerade begeistert waren.
Woran habe ich das festgestellt?
" Wir müssen handeln...." "Wir müssen Konsequenzen ziehen..." ...."Wir müssen uns verändern.."..."Wir müssen...müssen...müssen..."
NICHT "WOLLEN UND WERDEN HANDELN, KONSEQUENZEN ZIEHEN, UNS VERÄNDERN"
NEIN!!
MÜSSEN!!
Wenn man etwas machen MUSS, macht man es nicht freiwillig.
Wenn man etwas freiwillig von sich aus unternimmt gegen etwas bestimmtes, dann geht man mit Herzblut an die Angelegenheit heran, ist motiviert etwas zum positiven hin zu bewirken und man schaut zu das alles zügig voran kommt. Man sieht zu, dass das Ergebnis der Arbeit auch Früchte für die Zukunft trägt und geht unter anderem auch schonungslos mit sich selbst hart und konsequent ins Gericht, wenn Fehlverhalten aus der Vergangenheit vorliegen sollte. Bei einem eigenen Willen etwas zum Positiven hin zu verändern ist das Endergebnis definitiv ein anderes, als wenn man es machen muss, da unter anderem der öffentliche Druck zu groß wird für einen selbst.
Wenn ein Alkoholiker vom Gericht eine 1 jährige Therapie verordnet bekommt, dann Muss der Alkoholiker diese Therapie machen und macht es nicht freiwillig.
Diese 1 jährige vom Gericht angeordnete Therapie ist sehr häufig für die Katz. Der Süchtige muss aus eigener Kraft und Willen etwas gegen seine Sucht unternehmen.
Therapie mit Bewährungsauflagen ist ein Machen müssen und dies ist zum Scheitern verurteilt.
Sie sprachen stets in der Vergangenheit ua als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz von "machen müssen", wenn es um den sexuellen Missbrauch in Ihrer Kirche ging.
Sie wollen selbst gar nichts verändern. Sie "müssen", da Druck von außen besteht. Ohne diesen Druck von außen wären Sie weiterhin derselbe Herr Kardinal Marx wie 2006 zu Ihrer Zeit als Bischof von Trier.
Damals mussten Sie sich um solche Themen absolut keine Gedanken machen.
Haben Sie sich trotzdem ganz freiwillig und aus eigenem Antrieb Gedanken hierzu gemacht?
Nein! Sie mussten sich hierzu gar keine Gedanken machen und haben dementsprechend fatal schäbige Entscheidungen getroffen, woraufhin Sie in der Gegenwart Ihr Bedauern hierzu äußern.
Hören Sie doch bitte vor und nach jedem Gebet/Predigt/Andacht etc. auf damit zu sagen : " Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Diese Worte aus Ihrem Mund mit Ihrer Vorgeschichte grenzen schon übelst an Gotteslästerung! Sie sprechen NICHT "Im Namen des Vaters und des Sohnes"!! Wäre Jesus Christus damals nicht von den Toten auferstanden, er würde sich jetzt in der Gegenwart ganz massiv im Grabe umdrehen, wenn er von Ihnen etwas zu hören bekommen würde. Gott sowie Jesus sind ua wegen Menschen wie Ihnen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Ich habe mich intensiv mit anderen Menschen ausgetauscht, die ebenfalls mit der katholischen Kirche so ihre Erlebnisse hatten.Dort in dem Austausch habe ich erfahren das SIE in der Vergangenheit als Bischof von Trier gerne Hinweise zu mutmaßlichen Missbrauchstätern/Priestern ignoriert haben.
SIE, welcher am Freitag, den 30.04.2021 das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollten.
Haben Sie ein Gewissen? Ja?
Wer so täterfürsorglich handelt bzw. gehandelt hat wie Sie es getan haben, der hat garantiert kein Gewissen.
Das was Sie getan haben mit Ihren Entscheidungen ist alles andere als christlich. Genau solche Menschen wie Sie lassen mich an das Böse glauben.
Wer so verharmlosend den Missbrauch in der katholischen Kirche schön redet wie Sie es getan haben in der Vergangenheit, der hat absolut nichts in solch einer christlichen Glaubensgemeinschaft zu suchen.
Hier mal ein Zitat dazu aus der aktuellen Ausgabe von DIE ZEIT aus der Beilage "Christ & Welt", wo ein ausführlicher Artikel über Sie und Ihr (Fehl)-Verhalten genauer beleuchtet wurde:
"Es gibt eine Videosequenz mit Marx aus dem Jahr 2010, dem Jahr der Enthüllungen am Canisius-Kolleg. Welche Folgen hat Vertuschung für einen Bischof?, fragt da eine Fernsehjournalistin
bei der Bayerischen Bischofskonferenz in Freising. Marx’ Antwort enthält das katholische Problem mit sich selbst und dem Missbrauch in anschaulicher Kürze: »Es gib keine ... Ich verstehe die Frage nicht ... Worum geht es denn?«.... Zitat Ende.
Das war 2010.
Und nun äußern Sie ganz scheinheilig und betroffen Ihr "Bedauern". Können Sie überhaupt reinen Gewissens in den Spiegel schauen? Oder besteht dieser Spiegel aus massivem Panzerglas, damit er nicht zerspringt wenn Sie dort hineinschauen? Sie sind in meinen Augen ganz eiskalt und berechnend. Ich habe eine ganz massiv große Sorge, wenn ich über Sie und die Zukunft nachdenke.
Mich gruselt es, wenn Sie zum nächsten Papst gewählt werden würden. Sie als Papst wären für Ihre Glaubensgemeinschaft mit ihrer Vorgeschichte eine fatale Kathastrophe.
Ihr schäbiger Umgang mit Hinweisen zu Missbrauchsfällen in Ihrer Vergangenheit, Verharmlosung und schön reden sollte für Ihre männliche Kollegen ein guter Grund sein Sie nicht zum Papst zu wählen. Sie als Papst wären ein "Glücktreffer" und "Segen" für alle Missbrauchspriester in Ihrer katholischen Kirche.Ihre Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt, wozu Sie mit Ihrer Verantwortung so fähig sind.
Sie sollten sich mal gründlichst überlegen, ob diese christliche Glaubensgemeinschaft nicht doch der falsche Arbeitsplatz für Sie ist. In einer kriminellen Sekte wären Sie als Oberhaupt/Vorsitzender ganz gut aufgehoben.
Sie sollten nun auch in Zukunft was Verdienstorden/Verleihungen/Auszeichnungen an Ihre Person angeht sehr sehr, sehr bescheiden sein. Jedesmal ist es für Betroffene Ihres Fehlverhaltens ein bösartiger Hohn und ein derber Schlag ins Gesicht, wenn Sie hochgelobt und gefeiert werden. Zu Ihrer Person gibt es nichts zu feiern.
Spenden Sie ruhig von Ihrem Vermögen weitere 5 Millionen an gemeinnützige Zwecke. Dies macht Ihr Fehlverhalten aus der Vergangenheit auch nicht besser.
Machen Sie mal lieber hier auf Erden reinen Tisch mit sich selbst und stehen endlich zu Ihrer Verantwortungslosigkeit aus Ihrer Vergangenheit.
Auch Ihre biologische Uhr tickt und wird eines Tages aufhören zu schlagen. Glauben Sie wirklich das Sie so zu Ihrem Herrn und Schöpfer kommen werden?!?
Gewiss nicht!
Sie können noch so oft beichten. Jedesmal, wenn Sie verharmlosend auf Ihre eigene Vergangenheit zurückblicken und bloß Ihr "Bedauern über den Umgang zu damaligen Hinweisen" äußern, begehen Sie wieder erneut eine Sünde. Leere Worte kennt man von Ihnen nun zu Genüge. Es sollten von Ihnen hier auf Erden mal lieber Taten folgen.
Solange Sie dies nicht tun, hoffe ich sehr das ua investigative Journalisten/innen sich Ihrer Person annehmen werden.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich ein/e Journalist/in finden wird, welche/r Ihre Vergangenheit Tag für Tag, Monat für Monat sowie Jahr für Jahr gründlichst beleuchten wird. Ihre Vergangenheit samt Ihrer Verantwortungslosigkeit Betroffenen gegegüber sollte man mal gründlichst unter die Lupe nehmen und Ihre täglichen Entscheidungen dazu auch dann untersuchen lassen.
Tun Sie sich bitte bitte selbst einen gefallen und halten Sie zukünftige Missbrauchsgutachten zu Ihrer eigenen Vergangenheit nicht zurück, da vielleicht "zuviel des Guten (eher Bösen)" über Ihre Vergangenheit dort näher aufgeführt sein könnte. Solch eine Entscheidung von Ihnen wird definitiv nach hinten los gehen, siehe Beispiel WSW Gutachten Köln/Kardinal Wölkie. Das sei mal so sicher wie das Amen in der Kirche.
Sie sind in meinen Augen nichts besseres als Ihre Kollegen, welche bereits nachweislich vertuscht haben.
Solche Leute gehören wie die Missbrauchstäter aus dem Verkehr gezogen. Vertuscher haben absolut nichts in einer christlichen Glaubensgemeinschaft zu suchen. Sie können und dürfen sich ganz ruhigen Gewissens dazu zählen.
Sollten Sie hier auf Erden so weitermachen wie bisher, dann garantiere ich Ihnen das Sie spätestens an der Himmelspforte zur Verantwortung heran gezogen werden. Machen Sie ruhig weiter so. Das geht aber dann definitiv 100% nicht gut aus für Sie persönlich. Vor Gott sind alle Menschen gleich. Sie mögen hier auf Erden vielleicht etwas "besonderes" sein aufgrund Ihres Status als Kardinal. Wenn Sie wirklich in den Himmel zu Gott kommen möchten, dann sollten Sie persöhnlich hier auf Erden gründlichst reinen Tisch mit Ihnen selbst machen und selbst diszipliniert und hart mit Ihnen selbst umgehen. Im Himmel sowie in der Hölle sind wir Menschen alle gleich. Ihr Status als Kardinal ist dort nichts mehr wert.
Was, wenn Sie eines Tages doch in den Himmel kommen sollten, einer/m Betroffenen Ihrer fatalen Entscheidungen und Verantwortungslosigkeit dort dann begegnen?
Dort im Himmel hilft Ihnn kein PR-Pressesprecher. Was sagen Sie dann im Himmel diesen Betroffenen Ihrer Entscheidungen auf Erden? Äußern Sie dann auch bloß Ihr "Bedauern" diesen Betroffenen Seelen gegenüber?!?
Es erschien auf katholisch.de ein Beitrag über Ihre Predigt. Zitat vom Artikel :" Zum Beginn des Marienmonats Mai hat der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Menschen aufgerufen, ein gewisses Grundvertrauen zu haben." Zitat Ende.
Danke, sehr geehrter Herr Kardinal Reinhard Marx für Ihre schönen Worte. Sie sollten wissen, dass durch Menschen wie Sie so einige Betroffene Ihrer Katholischen Kirche das eigene Grundvertrauen absolut verloren haben. Dank Menschen wie Ihnen. Bitte nehmen Sie sich bei Gelegenheit mal Zeit, stellen sich 30 Minuten vor einen Spiegel und schauen dort hinein. Schauen sie 15 Minuten dort hinein und denken Sie mal an Ihre letzten unbeschwert sowie sorgenfreien 15 Jahre. Nun versuchen Sie sich mal in den nächsten 15 Minuten in mich hinein zu versetzen und überlegen Sie sich mal wie meine letzten 15 Jahre Dank Ihres Verhaltens so für mich gewesen waren.
In den letzten 15 Jahren haben Sie wirklich ein rundum Sorgenfreies und schönes Leben führen können. Auch der von mir angezeigte Priester konnte Dank Ihrer Entscheidung 10 Jahre lang ein sorgenfreies und unbschwertes Leben führen, was mir jedoch nicht möglich war in derselben Zeitspanne. Denken Sie mal darüber nach, wie sich das für Menschen wie mich anfühlen muss, wenn mansehen und hören muss, dass Sie ständig wie ein Halbgott hochgelobt und mit diversen Verdienstorden ausgezeichnet werden.
Ein Tipp an Sie: Hören Sie sich mal in Ruhe den Beitrag von Herrn Christoph Fleischmann an. "Missbrauch: Der ehrliche Bischof
So könnte es gehen. Ein Bischof packt aus, wie er mitgeholfen hat, Missbrauchsvorwürfe zu vertuschen und beschuldigte Priester zu schützen. Er will nun von seinem Amt zurücktreten. Eine fiktive Geschichte von Christoph Fleischmann." Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/lebenszeichen/audio-missbrauch-der-ehrliche-bischof-100.html"://www1.wdr.de/mediathek/audio/lebenszeichen/audio-missbrauch-der-ehrliche-bischof-100.html

Machen Sie sich bitte hierzu doch mal Gedanken und treffen Sie dann hierzu doch bitte mal eine richtig und ernsthafte Entscheidung.

Normalerweise wünsche ich in Briefen an Mitarbeiter einer christlichen Glaubensgemeinschaft dieser Person "Gottes Segen" zum Abschluss des Briefes, unter anderem des Respekts und der Höflichkeit der jeweilligen Person gegenüber wegen.. Leider leider getraue ich mich bei Ihnen dies nicht zu tun. Ich habe große Angst davor, dass wenn ich Ihnen " Gottes Segen" wünschen würde, ich eine Sünde begehen würde, aufgrund der hier von mir im Brief aufgeführten Gedanken von mir über Sie. Ich befürchte, dass solch eine Formulierung von mir an Sie dann schon fast Gotteslästerung ist, wenn ich dies Ihnen wünschen würde. Ob Gott damit einverstanden wäre, wenn ich Ihnen diesen Segen wünschen würde mit seiner Person im Zusammenhang, mag ich ganz ganz stark zu bezweifeln.

Ich wünsche Ihnen eine gehörige Portion Verantwortungsbewusstsein, Mut zu Ihrer persöhnlichen Vergangenheit und Ihren dazugehörigen schlimmen Entscheidungen voll und ganz zu stehen, Empathie und Sensibilität weiteren Betroffenen Ihrer katholischen Kirche gegenüber sowie einen festen eigenen Willen zu positiver Veränderung in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen,

Timo Ranzenberger
(Anzeigenerstatter vom 23.04.2006 zu Freisener Pfarrer M.)

 


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