Stellungnahme von MissBiT e.V., Trier zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Kardinal Reinhard Marx am 30. April 2021

Veröffentlicht am 26. April 2021 um 08:00

Medienmitteilung

Mit Befremden hat MissBiT e.V. zur Kenntnis genommen, dass Bundespräsident Steinmeier am 30. April 2021 Kardinal Marx aus München das Bundesverdienstkreuz verleihen soll. Wir sehen uns herausgefordert, dagegen Einspruch zu erheben.


Rein formal ist diese Würdigung problematisch, denn sie geschieht in dem noch schwebenden Verfahren der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, zu der auch die Verantwortung der Bischöfe gehört.
Wir rufen in Erinnerung, dass das erste Münchener Gutachten bisher nicht vollständig veröffentlicht, das zweite noch nicht fertiggestellt ist. Aber abgesehen davon hält MissBiT e.V. negative Erfahrungen dagegen, die einige Betroffene mit Marx als Bischof von Trier gemacht haben: Gesprächsverweigerung, Verharmlosung, Einschüchterung, um nur einige zu nennen.


Aus einigen Fällen ist MissBiT e.V. bekannt, dass Marx durch Pflichtverletzungen aktiven Täterschutz betrieben hat. Erinnert sei z.B. an die Fälle in Köllerbach und Freisen. Die Aufarbeitung, die immer wieder auf die lange Bank geschoben wird – in München und in Trier sind die Betroffenenbeiräte erst in der Konstituierungsphase, die Aufarbeitungskommissionen haben sich immer noch nicht gebildet – würde die Pflichtverletzungen beweisen.
Dass Marx gelegentlich Fehler einräumt, ist eine unerträgliche Form der Verharmlosung der Gewalt. Nicht nur der vom Deutschlandfunk jüngst veröffentlichte Fall Karin Weißenfels (anonymisiert), die zu MissBiT e.V. gehört, zeigt, dass Marx und Ackermann ihre Fürsorgepflicht verletzt haben und bis heute die Öffentlichkeit in dem Glauben lassen wollen, genug in diesem Fall getan zu haben. Karin Weißenfels war in spiritueller und dienstlicher Abhängigkeit von ihrem vorgesetzten Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet und durch einen zweiten Priester mit Hilfe der Beichte zur Abtreibung gedrängt worden. Marx hatte durch Eingaben in Rom erwirkt, dass die Kirchenstrafen ausgesetzt wurden.


Das Bundesverdienstkreuz verliert seinen Sinn mit dieser Verleihung, denn es zeichnet jemanden aus, der dem damit verbundenen Vorbildcharakter widerspricht.


Falls es verliehen wird, muss man damit rechnen, es in wenigen Jahren nach den Ergebnissen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und ihrer strukturellen Begünstigung durch Amtsträger wieder aberkennen zu müssen.

Quelle:

https://www.kath.ch/medienspiegel/stellungnahme-von-missbit-e-v-trier-zur-verleihung-des-bundesverdienstkreuzes-an-kardinal-reinhard-marx-am-30-april-2021/


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