Persönlicher Brief von Timo Ranzenberger an Bischof Georg Bätzing, 10.12.2021

Veröffentlicht am 10. Dezember 2021 um 12:00

Sehr geehrter Herr Bischof Bätzing,

ich möchte Ihnen hier in meinem Brief an Sie so einige Gedanken,Anregungen und Fragen von mir mitteilen.Bitte lesen Sie sich diesen Brief genau durch, auch wenn dies Ihnen vielleicht etwas schwer fallen mag. Aus Ihrer Vergangenheit und Wortwahl gegenüber Betroffenen weiß ich, dass Sie nicht sonderlich viel von Opfern der katholischen Kirche halten (zb. 2014 “überschaubarer Haufen”, wo von Ihnen Betroffene Ihrer Kirche gemeint waren). Tun Sie es sich einfach mal an und lesen Sie sich diesen Brief so durch wie Ihre Predigt zum Sonntag. Zu meiner Person: Ich bin der Mensch, welcher am 23.04.2006 den Freisener Pfarrer M. bei der Polizei angezeigt hat. Sie waren am 6.12.2006 als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier und somit anwesend, als über Pfarrer M entschieden wurde. Meine Gedanken, Anregungen und Fragen richten sich an Sie als damaliger Regens und jetziger Bischof von Limburg sowie auch an Sie als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz. Zu Ihrer Information werde ich diesen Brief der Trierer Aufarbeitungskommmission, dem Betroffenenbeirat sowie Papst Franziskus 1:1 zukommen lassen. Zeitgleich an Sie habe ich einen Brief mit demselben Inhalt (dazu untenstehend mehr) an Ihren damaligen Chef im Bistum Trier und jetzigen Kardinal, Herrn Dr. Reinhard Marx sowie Ihrem einstigen Kollegen und damaligen Weihbischof von Trier und bis zum 1.7.2016 Chef im Bistum Trier, Herrn Bischof Dr. Stephan Ackermann per Post zukommen lassen.
Stellen Sie sich mal folgende Filmvorschau vor: In einer weltlich großen Firma (zb. BMW, VW, Thyssen, Siemens, Facebook etc.) bekommt der Vorstand schriftlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass einige Jahre zuvor ein angestellter Mitarbeiter in und/oder außerhalb des Betriebskindergartens/Tagesstätte Kinder und Jugendliche von angestellten Mitarbeitern missbraucht haben soll/hat. Die Staatsanwaltschaft teilt weiter dem Vorstand mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen diesen Mitarbeiter jedoch aufgrund gesetzlicher Verjährung eingestellt werden musste. Die Staatsanwaltschaft gibt der Firma die Möglichkeit, arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorzugehen und auch Schutzmaßnahmen für die Zukunft in die Wege zu leiten, damit so etwas oder gar noch Schlimmeres in Zukunft nicht mehr passiert durch diesen Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft gibt ihr Bestes und handelt vollkommen korrekt. Ein Mitarbeiter der Firma geht nun mit dieser Information vom Schreiben der Staatsanwaltschaft zu diesem betreffenden Mitarbeiter und fragt was da los war; der Mitarbeiter tut ganz scheinheilig auf braves Schäfchen, streitet alles ab und das war es dann auch. Der Mitarbeiter hatte zuvor bei der Polizei vieles zugegeben und nicht abgestritten. Der Vorstand entscheidet in einer gemeinsamen Sitzung, dass nichts weiter veranlasst wird. Die einstigen Kinder und Jugendlichen aus dem Betriebskindergarten/Tagesstätte, welche jetzt volljährige erwachsene Menschen sind, werden nicht aufgesucht und befragt. Entsprechende Regelungen von der Hauptzentrale dieser großen Firma sehen das aber so vor, dass auch (mutmaßliche) Betroffene/Opfer angehört/befragt werden müssen. Die Firma hat hierzu ein eigenes Regelwerk aufgestellt, woran sich weltweit alle Niederlassungen der Firma zu halten haben. Nun vergeht etwas Zeit, ein/e Kunde/in hat Wind von der Sache mit dem Mitarbeiter bekommen und wendet sich guten Gewissens an die Firma und teilt dieser Firma mit, dass gegen einen Mitarbeiter dieser Firma ein staatliches Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch geführt wurde und wundert sich, dass dieser Mitarbeiter nach wie vor mit Kindern und Jugendlichen im Betriebskindergarten/Tagesstätte zu tun hat, als sei nie etwas gewesen. Anstatt sich bei der/m Kunde/in herzlich für diesen echt wertvollen Hinweis zu bedanken und dem Mitarbeiter nun auf den Zahn zu fühlen, passiert folgendes: Die große Firma erteilt der/m Kunde/in Hausverbot und lässt Anwälte auf diese Person los, welche mit schwerem juristischem Geschütz dieser/m Kunde/in das Leben schwer machen. Diese Person bekommt auf einmal mächtig Ärger für Ihren/seinen gut gemeinten Hinweis und darf sich in Zukunft über diesen "Vorfall" nicht mehr äußern und soll gefälligst mit niemandem mehr darüber sprechen. Der Mitarbeiter macht indes weiter und weiter, die Jahre vergehen und es kommt zu einer weiteren Anzeige gegen den Mitarbeiter, wo nun auch die Firma aktiv wird und den/die Anzeigenersteller/in aufsucht, jedoch alles für den Mitarbeiter zum Guten hin einstellt. Ein paar Jahre darauf darf dieser Mitarbeiter in Rente gehen...... Ein Jahr später kommt das alles durch Zufall ans Tageslicht und die Öffentlichkeit erfährt davon, dass der Mitarbeiter bereits 10 Jahre zuvor angezeigt wurde, vieles selbst zugegeben hatte bei der Polizei, die Firma davon in Kenntnis gesetzt wurde durch eine weltliche Behörde und hier dann seitens der weltlichen Firma nichts unternommen wurde, außer gegen eine/n Hinweisgeber/in massivst agressiv vorzugehen.. ....... Die/Der Hinweisgeber/in hatte es von Herzen nur gut gemeint und war mit reinem Gewissens sowie verantwortungsbewusst an die Firma herangetreten mit seinem/ihrem Hinweis zu dem Mitarbeiter im Betriebskindergarten/Tagestätte..........

Frage an Sie: Wie heisst dieser Film zu dieser Vorschau ?? Nein, es handelt sich um keine Vorschau zu einem Film. Diese Vorschau beruht auf einer wahren Begebenheit, passiert im Bistum Trier unter Vorsitz von Herrn Kardinal Marx (damals Bischof Marx) sowie unter Weihbischof Ackermann und Ihnen, Herr Bischof Bätzing, damals als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier tätig. Ersetzen Sie Firma durch Bistum Trier/katholische Kirche. Ersetzen Sie Mitarbeiter durch Priester und dann passt diese Vorschau 100% auf Ihr einstiges Bistum Trier. Geschehen ab 2006 in der Realität und nicht gestellt von Schauspielern in einem TV-Studio. Was meinen Sie, wäre hier um die Firma sowie den Vorstand los? Ja, richtig! Der Vorstand wäre lange Zeit Vorstand gewesen, wenn solch etwas Derartiges ans Tageslicht kommen würde in einer Firma.Die Mitarbeiter, welche hier auch mit tätig waren, müssten in Zukunft Hartz IV beantragen. Die Umsatzeinbußen wären nach solch einer Aktion gewaltig gewesen und sogar langjährige Stammkunden würden sich mit Ekel, Abscheu und Zorn von dieser Firma abwenden und niemandem mehr weiterempfehlen. Vor dieser Firma würde evtl. Sogar die Verbraucherschutzzentrale die Verbraucher eindringlich warnen....
Sie, sehr geehrter Herr Bischof Bätzing, waren am 6.12.2006 mit in der Personalkommission anwesend. Jetzt habe ich mal eine Frage an Sie. Welche Schulform haben Sie besucht? Gab es an jenem 6.12.2006 in diesem Raum ein demokratisches Mitspracherecht, oder wurde alles brav abgesegnet was der/Ihr Chef da so an Entscheidungen getroffen hatte? Ich persönlich kann es nicht verstehen, wie solch hoch studierte Personen wie Sie, ein Bischof Marx, ein Weihbischof Ackermann und ein Missbrauchsbeauftragter Scherschel nicht mal 1+1 zusammen zählen konnten. Wo ein Beschuldigter ist, muss es doch automatisch einen Beschuldiger / Anzeigenerstatter geben, welche/r den Beschuldigten beschuldigt,oder? Dieser Zusammenhang leuchtet selbst einem Förderschüler der 3. Klasse ein.Ist doch eigentlich einleuchtend,oder? Und Ihnen? Ein gewisser Herr Scherschel war ja bereits bei dem Freisener Priester M. gewesen, welcher bei ihm alles abgestritten hatte, was er zuvor bei der Polizei zu großen Teilen zugegeben hatte. Bestand von Ihnen und Ihren Kollegen überhaupt gar kein Interesse wie diese Anzeige zustande kam? Was sagt der/die Anzeigenerstattter/in eigentlich dazu? Warum ist diese Person zur Polizei gegangen und hat den Pfarrer angezeigt? Sie in Ihrer deutschen katholischen Kirche haben da ein Regelwerk im Jahre 2002 aufgestellt, was sich „Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz“ nennt. Wozu sind solche Regeln eigentlich da, wenn sich keiner daran hält? Zu den Leitlinien hatten Sie sogar noch eine Vorgabe aus Rom, erlassen von Papst Johannes Paul II aus dem Jahre 2001. Nun, Formulierungen nach 2010 sowie aus jüngster Vergangenheit Ihrem Kollegen und auch Ihnen wie „Aktivisten“ sowie „ein überschaubarer Haufen“ lassen tief blicken. Kann es gut möglich sein, dass Sie und Ihre männlichen Kollegen überhaupt gar kein Interesse hatten hier etwas näher nachzubohren und zum guten Schluss mich dann aufzusuchen? Ich muss Ihnen ganz offen und ehrlich gestehen, dass ich nun heilfroh bin, dass 2006/2007 niemand von Ihren männlichen Kollegen bei mir war. 2006/2007 hatte ich noch nicht dieses Netzwerk namens Facebook. 2016 wurde ich über dieses Netzwerk von mehreren Personen unabhängig voneinander gewarnt, dass ich Mitarbeiter aus dem Bistum Trier auf gar keinen Fall alleine zu mir kommen lassen soll! Auf gar keinen Fall! Warum? Mir wurde mitgeteilt, dass diese Mitarbeiter nicht bloß zum Fragen stellen kommen werden zu/über Pfarrer M und seinen Übergriffen mir gegenüber. Diese Mitarbeiter werden versuchen mir einen „Maulkorb“ zu verpassen. 2006/2007 hatte ich solche Warnhinweise nicht. Diese Warnhinweise von einigen Menschen im Jahre 2016 sollten sich voll und ganz bewahrheiten. Als dann Mitarbeiter vom Bistum Trier mir im Beisein meines Juristischen Beistandes gegenüber saßen, wurde mir ein Schreiben überreicht, welches meine Rechtsanwältin abfing und las. Dieses Dokument war sozusagen ein Maulkorb, ganz perfide-ausgeklügelt in juristischer Sprache formuliert. Ich persönlich habe das Schreiben dann auch zu lesen bekommen, nachdem meine Rechtsanwältin dieses Schreiben klar und deutlich abgelehnt hatte zu unterzeichnen. Ich selbst habe nach dem 2. mal durchlesen absolut nichts verstanden, was in dem Schreiben von mir verlangt wurde. Dank Warnhinweisen über Mitarbeiter der Kirche war ich hierüber bestens gewarnt und konnte dementsprechend mit Juristischer Unterstützung Vorkehrungen treffen, um solch ein perfid-kriminelles Verhalten Ihrer katholischen Kirche zu unterbinden. 2006/2007 hätte ich mir hierüber absolut keine Gedanken darüber gemacht und Mitarbeiter des Bistum Triers hätten voll leichtes Spiel gehabt mich zu Pfarrer M für die Zukunft Mundtod zu machen. Tja, Sie können sich bei einem Herrn Marc Zuckerberg dafür bedanken, dass in der Gegenwart es schwieriger geworden ist Betroffenen Ihrer katholischen Kirche das reden über das erlebte zu unterbinden. In der Vergangenheit hatten Sie hier leichtes Spiel. 2016 sollte ich auch noch erfahren, dass nicht bloß der schriftliche Hinweis der Staatsanwaltschaft von Ihnen und Ihren männlichen Kollegen nicht korrekt bearbeitet wurde. Meinen Sie, dass war alles? Bei weitem gefehlt!!! Ich wurde im Juni 2016 darüber informiert, dass Ihr einstiges

Bistum verstörend-kriminell gegen eine/n Hinweisgeber/in (d?/m?/w?) vorgegangen war und den Hinweis zu Pfarrer M gar nicht erst bearbeitet sowie weiterverfolgt wurde. Sie denken jetzt vielleicht das ich mir hier etwas Zusammenspinne? Ich habe nachweislich und in der Gegenwart verifizierbar kurz nachdem ich diese Information über das kriminelle Vorgehen gegen Hinweisgeber/innen seitens des Bistum Triers erhalten habe einer mir vertrauten Person dies per Email geschildert. Datum, Uhrzeit und Inhalt der Email lassen sich im Nachhinein nicht manipulieren/verändern, nur mal so zu Ihrer Information. Diese Email kann und werde ich bei Bedarf der Aufarbeitungskommission vorlegen. Nachdem ich erfahren hatte, mit welch krimineller Energie das Bistum Trier hier gegen Hinweisgeber/innen vorgegangen war, hatte ich extreme Angst vor Ihrer ach so heiligen katholischen Kirche/Mitarbeiter. Da will doch tatsächlich ein Mensch (Herr Holkenbrink) von Ihrem Bistum zu mir kommen, welcher 2006 mit in der Personalkommission anwesend war und bis in die Gegenwart (2016) aktiv für dieses Bistum weiter arbeitete. Dieser Mensch, der 2006 die Entscheidung Ihres damaligen Chefs, Bischof Marx mitgetragen hatte, will plötzlich 10 Jahre später zu mir und hat es hierbei auch ziemlich Eilig, wie ich an einer Email von ihm an den Leiter meiner Wohnform erkennen konnte. Lieber gestern als heute wollte dieser Herr zusammen mit seinem Kollegen, Herrn Justiziar Müller zu mir zwecks eines Gesprächs. Mit dem Hintergrundwissen /Warnhinweisen einiger Facebooknutzer, dass dieser Mensch mit einem Maulkorb zu mir will, 2006 von den Ermittlungen der Polizei & Staatsanwaltschaft wusste und hierbei Untätig blieb und dann sogar auch noch aktiv im Bistum Trier tätig war, als gegen eine Person (w?/d?/m?) vorgegangen wurde............ Wissen Sie was Kopfkino ist? Hat ein Mensch Kopfkino, befindet er sich mit seinen Gedanken am Tag und sogar in der Nacht mit seinen Träumen in einer extremen Spirale von Gedanken, welche sehr unangenehm sein können und von einem nicht mehr ablassen. Diese Gedanken über etwas halten den ganzen Tag und sogar in der Nacht den Kopf auf Trab. Ich, Timo Ranzenberger, hatte 2016 solch extremes Kopfkino mit dem Hintergrundwissen über die „Handhabung/ Umgang mit Hinweisen/Hinweisgeber/innen“ zu meiner Anzeige seitens ihres damaligen Bistums sowie den kommend-drohenden Maulkorb mir gegenüber seitens Ihres einstigen Bistums. Glauben Sie allen ernstes, dass ich mit diesem vorhandenen Hintergrundwissen einfach so ohne Juristische Begleitung zu meinem eigenen Schutz vor Ihnen und Ihren Mitarbeitern da dann diese Herrschaften einfach so zu mir kommen lasse?? Glauben Sie allen ernstes, dass ich mich hier auch noch der Gefahr aussetze, von Ihren männlichen Kollegen in welcher Form auch immer mundtot machen zu lassen, so wie Ihr einstiges Bistum es mit anderen Menschen gemacht hat? Zum Glück saß in dem Raum während des „Gesprächs“ des Voruntersuchungsverfahrens neben mir eine sehr gute und erfahrene Rechtsanwältin, welche mich vor diesen beiden Mitarbeitern des Bistum Triers schützte was einen Maulkorb („Vertraulichkeitsvereinbarung“) angeht. Zum Thema kostenlose Juristische Begleitung für Betroffene Ihrer katholischen Kirche werde ich untenstehend noch ausführlicher.
Nun will ich mich an Sie als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz mit ein paar (kritischen) Fragen sowie Anregungen wenden. Hat dieses kriminelle Verhalten nur das Bistum Trier in der Vergangenheit ua unter Vorsitz von Herrn Dr. Reinhard Kardinal Marx an den Tag gelegt, oder haben Ihre männlichen Kollegen in anderen Bistümern in Deutschland auch solch ein Verhalten zu Hinweisen und Hinweisgebern/innen praktiziert?
Finden Sie es persönlich in Ordnung, wenn eigene Regeln (dt. Bischofskonferenz/Leitlinien von 2002) und sogar Verordnungen aus Rom ( https://www.vatican.va/resources/resources_norme_ge.html /Art. 16) hierzulande mit voller Kraft ignoriert werden? Sie und Ihre männlichen Kollegen sind doch zum Gehorsam gegenüber Ihrer Heiligkeit (Papst) verpflichtet, richtig? Wie schaut es hier eigentlich aus, wenn Verordnungen aus Rom, welche ein Papst persönlich erlassen hat, hierzulande nicht mit Gehorsam befolgt werden? Oder müssen Sie und Ihre Kollegen solche Verordnungen nicht mehr so genau befolgen, wenn der Papst das zeitliche auf Erden gesegnet hat? Gilt dieser Gehorsam nur gegenüber dem aktuell lebenden Papst, oder sollte der Gehorsam auch gegenüber einem bereits verstorbenen Papst weiterhin gelten und dessen einst erlassene Anordnungen weiterhin Gültigkeit haben? Ich persönlich habe hierzu eine klare Meinung. Wie sieht es eigentlich Papst Franziskus, wenn er erfahren würde (und auch erfahren wird), dass hierzulande einige Menschen innerhalb der römisch-katholischen Kirche sich nicht an Päpstliche Verordnungen gehalten haben? Wie sieht es Papst Franziskus, wenn er davon erfährt, dass diese Menschen nicht bloß einfache Laien in der katholischen Kirche waren, sondern unter anderem ein hochstudierter Bischof, Weihbischof, Regens, Prälat, welche diese Anordnungen nicht befolgt haben und sich somit Ungehorsam gegenüber der Heiligkeit verhalten haben?? Ist das Ignorieren von Päpstlichen Verordnungen/Regeln etc. nicht vielleicht sogar nach Canon 1371, Paragraph 1 strafbarer Ungehorsam? Machen Sie sich doch bitte mal hierüber ernsthafte und ehrliche Gedanken (Tipp: Das 8. Gebot hierbei beherzigen).

Wie empfinden Sie als Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz und somit Represäntant aller Bischöfe in Deutschland es, wenn Sie zu hören bekommen, dass in irgendeinem Bistum in Deutschland gegen eine/n Hinweisgeber/in (m/w/d) seitens von Mitarbeitern der Diozöse vorgegangen wurde, anstatt sich bei dieser Person für diesen Hinweis über einen möglich-mutmaßlichen Missbrauchspriester in den eigenen Reihen zu bedanken? Empfinden Sie persönlich es als Christlich, wenn man agressiv gegen Menschen vorgeht, welche es eigentlich von Herzen gut gemeint haben mit ihrem Hinweis an das Bistum? Wie sehen Ihre Kollegen dies? Wurde (oder wird vielleicht sogar noch) von Ihren Kollegen in anderen Bistümern in Deutschland auch solch fragwürdiges-kriminelles Verhalten gegenüber Menschen praktiziert, welche für ihr Verantwortungsbewusstes Verhalten eigentlich geehrt gehören? Finden Sie es in Ordnung, dass trotz dieser Hinweise von Staatsanwaltschaft und zusätzlich von einem Menschen (m/w/d) der Freisener Pfarrer M. nicht von Ihrem einstigen Bistum aus dem Verkehr gezogen wurde und weiter unbehelligt bis ins Jahr 2015 aktiv im Dienst blieb? War auch Ihnen in der Personalkommission vom 6.12.2006 und weiter im anschluss der heilige Ruf der katholischen Kirche wichtiger und möglich weiteres Leid potenziell zukünftiger Opfer des Priesters M völlig egal? Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung für den Priester M, da er bis heute weder von einem weltlichen wie auch von einem kirchlichen Gericht nicht verurteilt wurde. Deshalb muss ich “mutmaßlich” von mir geben, was mich persönlich zutiefst verärgert, da Sie mit Ihren männlichen Kollegen ab 2006 bereits nach meiner Anzeige 2x die Gelegenheit bekamen, ihn aus dem Verkehr zu ziehen und ein kirchliches Voruntersuchungsverfahren inkl später dann Kirchliches Strafverfahren in Gang zu setzen. Was hier geschehen ist, ist ein Bündel von Pflichtverletzungen im Amt und Amtshaftung. (Erz)-Bischöfe wie auch Weihbischöfe, Prälaten sind gegenüber Ihren Priestern weisungsbefugt. Nur so kann ja der Missbrauch weitergehen: Man tritt nicht in die Amtshaftung ein, sondern lässt es weiter laufen unter anderem wegen dem ach so heiligen guten Ruf der katholischen Kirche, lehnt wichtige Hinweise ab,ignoriert diese sogar noch und geht anschließend sogar bösartig gegen Hinweisgeber/innen (m/w/d) vor. Dies ist ein Bündel an Pflichtverletzungen sowie Verbrechen. Das hat mit christlich-fürsorglichen Verhalten absolut nichts am Hut!
Finden Sie es als Vorsitzender der deutschen Bischofskoferenz in Ordnung, wenn seitens Ihrer römisch-katholischen Kirche mit diversen juristisch formulierten Dokumenten bei einer Vernehmung /”Gespräch” in einem Voruntersuchungsverfahren versucht wird, (mutmaßlichen) Betroffenen/Opfern ihrer (mutmaßlichen) Täter das reden über das erlebte zu unterbinden für die Zukunft per schriftlich auferlegtem Maulkorb? Finden Sie es in Ordnung, wenn einem gewöhnlichen Menschen ohne juristische Erfahrung solche perfid-ausgeklügelt formulierte Dokumente zum unterschreiben vorgelegt werden? Sollte der Mensch nicht sofort beim 1. Durchlesen verstehen was er da unterzeichnen soll? Praktiziert nur das Bistum Trier solch eine fragwürdige Methode, oder machen es Ihre männlichen Kollegen in anderen Bistümern genauso? Fänden Sie nicht auch, dass man Betroffenen Ihrer katholischen Kirche dazu ermutigen sollte über das Erlebte zu sprechen, um unter anderem ggf. weitere Betroffene des jeweilligen Priester zum reden zu ermuntern? Mit Schweigen erreichen Sie bloß, dass nicht mehr darüber kommuniziert werden darf und schön Gras über die Sache wächst. Finden Sie nicht auch, dass solche Dokumente zum unterzeichnen der Grundpfeiler für nachfolgende Vertuschung Ihrer katholischen Kirche sein können? Oder wollen Sie dies sogar, dass so schnell wie möglich Ruhe in den Stall einkehrt und über das ein oder andere nicht mehr geredet wird?? Ich persönlich empfinde solch ein Verhalten absolut verachtenswert und zutiefst verstörend. So was macht man einfach nicht! Betroffene/ Opfer bringt man nicht zum Schweigen! Dieses Verhalten ist ein No-Go! Bis 2016 war ich der Annahme, dass solch ein schäbiges Verhalten von Sekten wie Scientology praktiziert wird. Nun weiß ich selbst, dass Ihre römisch-katholische Kirche auch solch fragwürdige Methoden praktiziert. Nicht bloß Scientology! Sie, sehr geehrter Herr Bischof Bätzing sollten beim nächsten oder übernächsten zusammentreffen ihrer Kollegen in der Vollversammlung der deutschen Bischofskonferenz doch mal diesen Punkt näher beleuchten und persönlich mit Ihrer zur Verfügung stehenden Macht dafür Sorgen, dass dieses Verhalten gegenüber Betroffenen/Opfern Ihrer katholischen Kirche vollumfänglich abgestellt wird. Vielleicht denken Sie auch mal darüber nach, diesen Punkt in die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz mit aufzunehmen, dass zukünftigen Betroffenen/Opfern ausdrücklichst zugesichert wird, dass von Mitarbeitern eines Bistums keine Gefahr durch juristisch formulierten Dokumente zum unterschreiben mit der Aufforderung zum Stillschweigen über das Erlebte mehr vorgelegt werden. Vielleicht denken Sie auch mal darüber nach, dass alle von Ihnen und Ihren Mitarbeitern vorgelegte Dokumente in leichter Sprache verfasst werden. Ihre eigenen Leitlinien sind ja auch in leichter Sprache aufgesetzt worden. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass kein Mensch mehr durch Sie und Ihre Mitarbeiter mehr durch irgendwelche nicht verständlichen

Dokumente verunsichert wird. Jede/r, der etwas zum unterschreiben von Ihrer römisch-katholischen Kirche vorgelegt bekommt, sollte beim 1. Durchlesen sofort verstehen können, um was es genau geht und was genau von einem selbst persönlich verlangt wird. Sie sollten zusehen, dass solche Dokumente , welche beinhalten das Betroffene in Zukunft über das Erlebte schweigen sollen aus dem Verkehr gezogen werden! Vielleicht denken Sie mal in einer ruhigen Minute darüber nach und beratschlagen diesen Punkt dann gemeinsam mit Ihren Kollegen bei einer gemeinsamen Versammlung.
Auch wenn mir hierzulande StGB-technisch die Paragraphen fehlen, ist solch ein Verhalten Ihres einstigen Bistums inkl. Ihrer Mitwirkung ein Verbrechen. Sie persönlich als Bischof und nun zusätzlich Represäntant aller deutschen Bischöfe sollten dafür Sorge tragen, dass gewisse Wörter und Formulierungen aus Ihrem sowie dem Sprachschatz einiger männlicher Kollegen komplett unterbunden werden. Von “Fehler” in der Bearbeitung und Umgang mit Betroffenen zu sprechen, gewisse Vorgänge als “Verfehlungen” aus der Vergangenheit zu benennen, hier dann im anschluss von “Versäumnissen” zu reden und dieses (kriminelle) Verhalten dann als “Bedauerlich” zu bezeichnen ist einfach nur abartig-schäbig von ein paar männlichen Kollegen aus Ihren eigenen Reihen!! Diese Verharmlosende-Relativierende Art und Weise einiger Kollegen von Ihnen zeigt deutlich, dass Sie absolut nichts dazugelernt haben seit 2010. Das Pferd soll und muss ganz klar beim Namen benannt werden! Es wurden von Ihrer römisch-katholischen Kirche VERBRECHEN begangen und keine “Verfehlungen”!! Hinter diesen Verbrechen steckten Menschen aus Fleisch und Blut. Alles auf systemische ursachen abzuschieben ist auch solch eine Form der Verharmlosung und Relativierung. Der Gesetzgeber hat hierzulande das Leugnen, Relativieren und Verharmlosen von schlimmen geschichtlichen Ereignissen per Gesetz unter Strafe gestellt, was auch richtig und gut so ist! Bei gewissen schlimmen Verbrechen aus der Vergangenheit gibt es nichts zu leugnen! Fakten und Tatsachen zu gewissen geschichtlichen Ereignisen zu leugnen, zu verharmlosen sowie zu relativieren gehört Gesellschaftlich geächtet und strikt unterbunden sowie mit aller Konsequenz und Härte des Gesetzes bestraft! Kirchliche Verbrechen aus der Vergangenheit gehören auch dazu! Seitens Ihrer ach so heiligen römisch-katholischen Kirche wurden nachweislich schwerste Verbrechen begangen. Auch nach dem Jahre 2000. Sexueller Missbrauch durch die Täter/Priester an sich und später das Vertuschen & Versetzen durch Bischöfe , Leugnen, Opfer versuchen Mundtod zu machen, gegen Hinweisgeber/innen mit diversen Represalien vorzugehen und Heinweise komplett zu ignorieren sind schwere Verbrechen! Hier mit Relativierend-verharmlosenden Sprachgebrauch von “Verfehlungen”,”Versäumnissen”,”Fehler” etc. zu sprechen ist unterstes Niveau!! Ich komme nochmal zurück zum Gehorsam gegenüber Ihrer Heiligkeit. Ich weise Sie darauf hin, dass der Vatikan sein Strafrecht zu sexuellem Missbrauch verschärft hat, wie Sie ja bereits bestimmt wissen. Ab Dezember 2021 ist der sexuelle Missbrauch laut Kirchenrecht kein Zölibatsverstoß mehr, sondern eine Straftat. Straftat heißt umgangssprachlich auch Verbrechen, nur mal so zu Ihrer weiteren Information. Dies sollten Sie für die Zukunft auch mit beherzigen! Sie, sehr geehrter Herr Bischof Bätzing, sollten sich über diese Anregung von mir mal in einer ruhigen Minute näher Gedanken machen, wie man Ihren Kollegen solch einen schäbigen Sprachgebrauch in Zukunft am besten strikt und konsequent unterbinden kann. Leider ist hierzulande das Leugnen, Relativieren und Verharmlosen der kirchlich begangenen Verbrechen keine Straftat im Sinne des StGB. Leider! Innerkirchlich können Sie persönlich jedoch dafür Sorgen, dass in Zukunft solch ein unsägliches Verhalten einzelner Bischöfe und Kardinäle nicht mehr geduldet wird! Sie persönlich haben mittlerweile einen gewissen Rang in Ihrer Hirachie, welchen Sie nutzen könnten um dieses Unsägliche Verhalten in meinen hier genannten Punkten strikt und konsequent zu unterbinden.
In Ihrer römisch-katholischen Kirche steht nach wie vor Täterfürsorge an oberster Stelle. Opferfürsorge? Für Opfer/Betroffene ist da kein Platz. Woran stelle ich das fest? Ganz einfach erklärt. Im Voruntersuchungsverfahren wollten 2 Herrschaften vom Bistum Trier zu mir. Ich selbst musste mich nach eindringlichen Warnhinweisen um rechtliche Beratung und dementsprechende Finanzierung kümmern, um u.a. von Mitarbeitern des Bistums bezüglich Maulkorb nicht unter Druck gesetzt zu werden. Finden Sie persönlich es in Ordnung, wenn ein geschulter Jurist (Justiziar) eine betroffene Person Ihrer Kirche aufsucht und dieser juristisch ungeschulten betroffenen Person dann diverse Dokumente zum unterschreiben hinlegt? Klar, im Sinne Ihrer Kirche total in Ordnung. Ich bin der festen Meinung, dass man nach wie vor Ihnen sowie Ihren untergebenen Mitarbeitern auf die Finger schauen muss und ggf. auch auf den Zahn fühlen sollte, wenn nicht alles korrekt im Sinne der Betroffenen Ihrer katholischen Kirche läuft. Glauben Sie, dass ein/e Betroffene/r Ihrer Kirche in einem “Gespräch” mit Ihrem Justiziar und Untersuchungsführer alles zu 100% versteht, was von ihm/ihr seitens Ihrer Mitarbeiter verlangt wird? Ich sage hierzu ganz klipp und klar NEIN!! Ein/e geschulte/r und neutraler Rechtsanwalt/in sollte JEDEM und JEDER Betroffenen Person seitens Ihrer katholischen Kirche kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um sicherzustellen das auch wirklich alles korrekt verläuft und nicht im Sinne Ihrer (mutmaßlichen wie auch bereits rechtkräftig verurteilten) Missbrauchspriester unternommen wird seitens Ihrer Mitarbeiter des Bistums. Ein Priester hat (meistens) die nötigen finanziellen Resourcen, um sich einen weltlichen sowie ggf. später einen nach CIC normae 2010 kirchlich zugelassenen Rechtsbeistand leisten zu können. Und seine (mutmaßlichen ) Opfer? Ja, genau!! Zu meinem Glück hat der Weiße Ring die Finanzierung eines Rechtsbeistandes und somit Rechtsberatung übernommen. Ich selbst könnte mir einen Rechtsbeistand auch gar nicht leisten. Zudem ist es absolut nicht hinnehmbar, dass Opfer/Betroffene Ihrer katholischen Kirche auch noch Schulden machen müssen, um rechtliche Beratung und Schutz vor Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu erhalten. Dies kann und darf doch einfach nicht wahr sein, dass in einem kirchlichen Strafverfahren der (mutmaßliche) Täter einen kirchlichen Rechtbeistand im Verfahren erhält, welcher Akteneinsicht etc. erhält und die (mutmaßlichen) Opfer hierzu keinen kirchlichen Rechtbeistand erhalten bzw. der Zugang hierzu seitens Ihrer Kirche diesen Menschen nicht möglich gemacht wird! Ein trauriger IST Zustand in der Gegenwart. Sollten Opfer und Täter vor einem weltlichen wie auch kirchlichen Gericht nicht gleichermaßen behandelt werden? Nach meinem juristischen Verständniss schon. Ich finde es ehrlich gesagt schon bitter böse traurig, dass hierzu seitens Ihrer Kirche absolut nichts verändert wurde. Ein (mutmaßlicher) Täter erhält in Ihrem kirchlichen System Zugang zu einem zugelassenen kirchlichen Anwalt, dessen (mutmaßliche) Opfer schauen jedoch bei dem ganzen Verfahren von außerhalb zu.
Sie als nun Bischof eines Bistums und Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz sollten hier mal bitte Abhilfe schaffen! Sie sollten mal gründlichst darüber nachdenken, wie Sie als Kirche (mutmaßliche) Opfer wie auch (mutmaßliche) Täter gleichberechtigt behandeln. Kostenloser Zugang zu Rechtsanwälten für Opfer wie Täter gleichermaßen - vor,während und auch nach einem Voruntersuchungsverfahren sowie späteren Kirchlichen Strafverfahren sollte für eine so große Glaubensgemeinschaft doch ein Klacks sein, meinen Sie nicht auch?
Hin und wieder erkennt die Glaugenskongregation in Rom gewisse Ereignisse als “Wunder” an. Ich hoffe, dass ein “Wunder” geschehen ist/wird und Sie meinen Brief durchgelesen haben und über den ein oder anderen Punkt mal in Ruhe nachdenken. Vielleicht beratschlagen Sie mal mit Ihren Kollegen in der Vollversammlung den ein oder anderen hier von mir aufgeführten Punkt und treffen dann die richtigen Entscheidungen hierzu.

Ich wünsche Ihnen derweil alles Gute, eine ordentliche Portion Empathie und hoffe das ich Sie nicht all zu sehr in Ihrem Tagesablauf gestört habe. Ich würde mich sehr freuen, wenn eines Tages mir jemand berichten könnte, dass es tatsächlich “Wunder” gibt.

Mit freundlichen Grüßen,

Timo Ranzenberger
(Anzeigenerstatter vom 23.04.2006 zu Freisener Pfarrer M.)

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