GEGEN TRIERER GEISTLICHEN WURDE IN DER VERGANGENHEIT MEHRFACH ERMITTELT Gericht prüft Vorwurf sexueller Nötigung gegen Ruhestandspfarrer

Veröffentlicht am 26. April 2022 um 10:00

TRIER/SAARBRÜCKEN ‐ Dem Pfarrer wird vorgeworfen, 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen damals 14 Jahre alten Ministranten "sexuell motiviert unangemessen berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet" zu haben, heißt es.

Das Landgericht Saarbrücken prüft, ob sich ein Pfarrer aus dem Bistum Trier wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte im März eine entsprechende Anklage gegen den 68-jährigen Ruhestandspfarrer erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen damals 14 Jahre alten Ministranten "sexuell motiviert unangemessen berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet" zu haben, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Die Behörde geht davon aus, dass dieser Fall nicht verjährt ist. Der Beschuldigte habe den Tatvorwurf bestritten, hieß es weiter. Das Landgericht Saarbrücken bestätigte den Eingang der Klage. Sollte das Gericht ein Hauptverfahren gegen den Priester eröffnen, käme es zu einem Prozess – frühestens wohl im Sommer oder Herbst, so das Gericht.

Gegen den ehemals im Saarland tätigen Pfarrer wurde in der Vergangenheit mehrfach ermittelt aufgrund von Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt. Bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sind derzeit noch fünf weitere Verfahren gegen ihn registriert, die aber jeweils eingestellt worden waren.

Kirchengericht Köln befasst sich mit Fall

Seit 2018 befasst sich auf Anordnung des Vatikan auch das Kirchengericht Köln als nächsthöhere Instanz mit dem Fall aus dem Saarland. Im Rahmen dieses Verfahrens sei auch der neue Vorwurf gegen den Priester bekannt geworden, teilte das Bistum Trier auf Anfrage mit. Das Bistum habe daraufhin Anzeige erstattet.

Das Kölner Kirchengericht (Offizialat) erklärte zum Stand des kirchlichen Verfahrens in dem Fall: "Das kirchliche Gericht hofft, dass bald die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann." Wann ein Urteil erfolge, lasse sich nicht sagen. Man hoffe aber, dass dies "in näherer Zukunft erfolgen" könne.

Das Bistum Trier steht in diesem Fall wegen seines Handelns und des Umgangs mit Betroffenen seit längerem in der Kritik und räumte Fehler in der Vergangenheit ein. So arbeitete der Beschuldigte bis 2015 weiter als Pfarrer, obwohl das Bistum bereits 2006 Hinweise zu Anschuldigungen erhalten hatte. Erst 2017 leitete das Bistum alle Informationen zu dem Fall an die Glaubenskongregation in Rom weiter. (KNA)

Quelle:

https://www.katholisch.de/artikel/34049-gericht-prueft-vorwurf-sexueller-noetigung-gegen-ruhestandspfarrer


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