VERDACHT DER SEXUELLEN NÖTIGUNG Ruhestandspriester aus Bistum Trier muss sich vor Gericht verantworten

Veröffentlicht am 27. Juli 2022 um 08:00

SAARBRÜCKEN ‐ Ihm wird vorgeworfen, einen 14 Jahre alten Ministranten "sexuell motiviert unangemessen berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet" zu haben: Nun muss sich der Trierer Ruhestandspriester vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Ein Ruhestandspfarrer aus dem Bistum Trier muss sich wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte im März eine entsprechende Anklage erhoben. "Die Anklage wurde nun unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen", sagte am Mittwoch ein Sprecher des Landgerichts der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ein Termin für den Prozess steht demnach noch nicht fest.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen damals 14 Jahre alten Ministranten "sexuell motiviert unangemessen berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet" zu haben, wie die Staatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt hatte. Der Beschuldigte bestreite den Tatvorwurf. Gegen den ehemals im Saarland tätigen Pfarrer wurde in der Vergangenheit aufgrund von Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt mehrfach ermittelt. Die Verfahren wurden aber jeweils eingestellt.

Der Fall beschäftigt auch die Kirche. So befasst sich seit 2018 auf Anordnung des Vatikan das Kirchengericht Köln damit. Im Rahmen dieses Verfahrens sei der neue Vorwurf gegen den Priester bekannt geworden, hieß es zuvor vom Bistum Trier. Das Bistum habe daraufhin Anzeige erstattet. Das Bistum steht in Zusammenhang mit dieser Personalie und des Umgangs mit Betroffenen seit längerem in der Kritik und räumte Fehler in der Vergangenheit ein. So arbeitete der Beschuldigte bis 2015 als Pfarrer, obwohl das Bistum bereits 2006 Hinweise zu Anschuldigungen hatte. 2017 leitete das Bistum Informationen zu dem Fall an die Glaubenskongregation in Rom weiter. (KNA)

Quelle:

https://www.katholisch.de/artikel/40368-ruhestandspriester-aus-bistum-trier-muss-sich-vor-gericht-verantworten


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