Ruhestandspriester muss vor Gericht. Das wurde aber auch Zeit!

Veröffentlicht am 1. November 2022 um 20:20

Erstellt am 01.11.2022 von: Timo Ranzenberger 

 

"Ruhestandspriester muss vor Gericht" meldete am 27.07.2022 der saarländische Rundfunk (SR) im aktuellen Bericht, die Saarbrücker Zeitung, katholisch.de und weitere Medien.

Vor dem Landgericht Saarbrücken muss sich dieser  Herr Pfarrer im Ruhestand nun verantworten. Endlich! Es wurde nach 10 Anzeigen inkl. einem aktenkundigen Teilgeständnis aus dem Jahr 2006 wegen ein und demselben Tatvorwurf nun aller aller höchste Eisenbahn! Vor nun bald 17 Jahren (Mai 2023) hätte sich dieser einstige Herr Pfarrer von Freisen vor Gericht verantworten müssen, was ihm aufgrund der laschen Gesetzgebung bezüglich Verjährung erspart blieb. 10 Jahre ließ das Bistum Trier unter Vorsitz von Herrn Reinhard Kardinal Marx den Freisener ex-Pfarrer unbehelligt in Amt und Würden, obwohl die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Bistum auf das Ermittlungsverfahren aufmerksam gemacht hatte, im selben Jahr sogar noch der vernehmende Kripo-Beamte. Anstatt den Pfarrer aus dem Verkehr zu ziehen, Betroffene (mich) aufzusuchen und zu befragen, beschwerte man sich lieber beim Dienstherrn des Kriminalbeamten für seinen Hinweis dem Bistum gegenüber. 

Nun nach rund bald 17 Jahren nach 2006 mit einem vorhandenen Teilgeständnis ist endlich der Zeitpunkt gekommen, wo sich dieser einstige Priester von Freisen vor einem weltlichen Gericht verantworten muss für das, was er "mutmaßlich" getan haben soll im Jahr 1997 mit einem damals 14 jährigen. Zum Glück ist diese "mutmaßliche Tat" noch nicht verjährt. Das Landgericht Saarbrücken hat (!!)mehrere (!!) Verhandlungstage angesetzt, was zu gegebener Zeit noch öffentlich bekannt gegeben wird seitens des Landgerichts. 

Es wird endlich Zeit, dass dieses "mutmaßlich" im Zusammenhang mit dieser Person nicht mehr erwähnt werden muss! Diese Person gehört für seine "mutmaßlichen Taten" nun zur Rechenschaft gezogen und rechtskräftig verurteilt. Rechtskräftig wohlbetont, denn auf ein kirchliches Urteil wartet man bis zum Sankt Nimmerleinstag. Seit sage und schreibe nun bald 5 Jahren (Januar 2023) befindet sich das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen den Freisener ex-Pfarrer beim Kirchengericht Köln. Ein Ende mit abschließendem Urteil ist nicht in Sicht. So funktioniert halt katholische Rechtssprechung. Warten.. Warten.. Auf Zeit spielen. Warten. Zum Schluss sind "mutmaßliche Opfer" und sogar "mutmaßliche Täter" nicht mehr unter den lebenden, da die biologische Uhr dieser Menschen aufgehört hat zu schlagen. Desweiteren wächst im Laufe der Zeit Gras über die Sache, in der Gemeinde wird das alles nicht mehr so schlimm angesehen,da ja mittlerweile viel Zeit vergangen ist. So schlimm kann's ja dann schließlich auch nicht gewesen sein... Zum Glück ist die weltliche Justiz hier nicht so gestrickt wie die kirchliche Justiz. Anfang 2022 wurde Anklage erhoben von weltlicher Justiz, nun im Juli wurde diese Anklage zugelassen. Es wird definitiv im Jahr 2023 dann von weltlicher Justiz zu einem Urteil kommen. Das Kirchengericht/die kirchliche Justiz sollte sich da mal eine kleine Scheibe abschneiden was Verfahrensdauer betrifft. Ein Richter sollte sich voll und ganz auf die eine Materie konzentrieren und damit beschäftigen und nicht gleichzeitig auf verschiedenen Hochzeiten tanzen. Gottesdienste zelebrieren, Seelsorge leisten uvw. sollte ein Richter von einem kirchlichen Gericht nicht noch tun müssen, dann wäre es ganz sicher auch etwas kürzer was Verfahrensdauer im kirchenrechtlichen Strafverfahren betrifft.

Zum Glück handelt jetzt endlich die weltliche Justiz zügig und zeitnah.  

Es wurde auch Zeit! Höchste Zeit! Zuviel Zeit ist bereits vergangen wo der weltlichen Justiz aufgrund der Gesetzgebung die Hände gebunden waren, um diesen Freisener ex-Pfarrer zur Rechenschaft zu ziehen. 

 

Timo Ranzenberger 


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Kommentare

Edith Wulff
Vor 2 Jahr

Zeit hat die Kirche. Wenn eine Täterorganisation über ihre eigenen Täter richtet, kommt dies hier dabei heraus. Möge die Justiz jetzt zügig den Fall verhandeln und rechtskräftig abschließen.

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