Vorladung für Termin Zeugenaussage 2006er Fall/Timo Ranzenberger

Veröffentlicht am 4. November 2022 um 20:47

Nun stehen die Gerichtstermine vor dem Landgericht Saarbrücken im Strafverfahren gegen den Freisener ex-Pfarrer Otmar M. fest. Das Landgericht Saarbrücken hat zwar noch keine öffentliche Mitteilung bezüglich der Termine herausgegeben,was mitunter daran liegt, dass das Landgericht die jeweiligen Termine bloß für den jeweiligen Monat am Anfang des Monats veröffentlicht. Kommende Monate mitsamt den dazugehörigen Terminen findet man leider nicht auf der Homepage des Landgerichts Saarbrücken.

Ich selbst habe in dieser Woche ( 2.11.2022) einen gelben Brief vom Landgericht Saarbrücken erhalten, datiert auf den 28.10.2022.  Inhalt dieser Amtspost war eine Vorladung als Zeuge für den 17.02.2023

"In der Strafsache gegen Otmar M wegen sexueller Nötigung, "in der ich gebeten werde, rechtzeitig zu erscheinen, auch wenn ich in dieser Sache bereits bei einer Verwaltungsbehörde, der Polizei, bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft eine Aussage zu Protokoll gegeben oder in einer früheren Hauptverhandlung ausgesagt habe. Ich möge bitte vor dem oben genannten Raum warten. Ich werde aufgerufen.".

Eine weitere Person und Zeuge/Zeugin, welche/r namentlich hier und anderswo nicht erwähnt werden möchte, teilte mir mit, dass auch sie/er in dieser Woche eine Vorladung vom Landgericht Saarbrücken erhalten hat. Der Inhalt dieser Amtspost war derselbe, nur das Datum für ihre/seine Zeugenaussage vor dem Landgericht Saarbrücken ist ein anderes. 

Somit haben wohl alle Verfahrensbeteiligten in der Strafsache Otmar M. nun ihre jeweiligen Termine erhalten. 

Ich persönlich erhielt und erhalte nach wie vor Anfragen von mitunter Privatpersonen, welche von mir wissen möchten, ob ich etwas genaueres weiß bezüglich Datum der Hauptverhandlung mitsamt der jeweiligen Verhandlungstage.  Mittlerweile weiß ich dies auch, kann und darf vielleicht sogar gar nicht diese amtlichen Termine einfach so öffentlich bekannt geben, da die jeweilige Behörde bzw. das Landgericht Saarbrücken dies zuerst tun muss, unter anderem per Pressemitteilung und öffentlicher Bekanntmachung auf mitunter der eigenen Homepage. Inwieweit und ob überhaupt ich mich als Privatperson strafbar mache, wenn ich  behördlich/gerichtliche Termine ohne deren eigener Veröffentlichung selbst und eigenständig veröffentliche weiß ich nicht. Genau deswegen möchte ich diesbezüglich und aus diesem Grund nichts verkehrt machen. Darum nenne ich die mir bekannten Termine erst,wenn diese Termine auch zuvor von der Behörde/dem Landgericht Saarbrücken selbst bekannt gegeben wurden. Meinen eigenen Termin hingegen kann und darf ich schon nennen, da mir persönlich der Termin bekannt gegeben wurde und man darüber ja auch sprechen darf.

Vielleicht gibt das Landgericht Saarbrücken selbst über eine Pressemitteilung die gesamten Verhandlungstage mitsamt Prozessauftakt bald  bekannt, oder ein regionales Medium veröffentlicht dies durch und Dank eigener Recherche beim Landgericht.

Ein genaues Datum in eigener Sache nun vor Augen zu haben ist wirklich wunderbar. Endlich hat diese Warterei ein Ende. Vor 16 Jahren konnte und durfte ich vor einem weltlichen Gericht hierzu keine Angaben machen,da gesetzlich alles verjährt war und das Verfahren deswegen eingestellt werden musste. Es kam alles gar nicht erst vor Gericht, wegen eben dieser  unsäglichen gesetzlichen Verjährung.

Nun aber wird der Tag kommen, an dem endlich endlich das ausgesprochen werden darf vor Gericht,was hätte schon vor 16 Jahren im Jahr 2006 hätte ausgesprochen werden sollen. Endlich. 16 Jahre warten auf diesen einen Tag hat bald ein Ende. Endlich. Endlich.

https://www.timo-ranzenberger.de/chronologie-causa-freisen


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